Erstellung von Jahresabschlüssen
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sind nicht nur handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Eine intelligente Beratung bei der Jahresabschlusserstellung berücksichtigt auch bilanzpolitische Vorstellungen und trägt damit zur optimalen Darstellung Ihres Unternehmens und zur Reduzierung der Steuerlast bei.
Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung und der Modernisierung des deutschen Handelsbilanzrechts zur Anpassung an internationale Bilanzierungsregeln fallen dabei Handels- und Steuerbilanz immer mehr auseinander.
Die Bilanzierung wird damit immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen der Vermittlung eines tatsächlichen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einerseits und der Senkung der Steuerbelastung durch einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserem über lange Jahre aufgebauten guten Namen.
Jahresabschlussgespräche
Auch der beste Jahresabschluss muss für Sie als Mandant verständlich sein. Wir bereiten die Kernaussagen des Jahresabschlusses transparent auf und erläutern Ihnen die wesentlichen Fakten – Transparenz statt „Fachchinesisch“.

