Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen sich jährlich einer Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterziehen. Aber auch Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Bei der Jahresabschlussprüfung wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung überprüft. Als Ergebnis der Prüfung wird ein Bestätigungsvermerk erteilt.
Prüfungsleistungen erbringt die R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu der wir für unsere Mandanten gerne den Kontakt herstellen.
Eine Prüfung durch die R+K verbindet die Vorteile einer unabhängigen Prüfung oder prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses mit der koordinierten Erstellung und Prüfung „aus einem Guss“, jedoch unter jederzeitiger Beachtung sämtlicher berufsrechtlicher Unabhängigkeitserfordernisse.

